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  • 19.12.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Sachbezugswerte für 2017

    | Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt auch im nächsten Jahr 223 Euro. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde hingegen um 5 Euro auf 241 Euro erhöht (Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 536/16 (B) vom 04.11.2016). Alle „Sachbezugswerte 2017“ finden Sie in einer Tabelle auf ah.iww.de unter „Downloads/Steuern“. |