Die Packungsgrößen sind neu geregelt worden: Ausgangspunkt dafür ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Ursprünglich war geplant, die Packungsgrößenkennzeichen sofort nach systematischen und einheitlichen Kriterien auf Grundlage der Zahl der Anwendungseinheiten zu bestimmen. Da dies jedoch eine erhebliche Änderung der bisherigen Systematik bedeutet, wurde der Zeitplan für die Einführung gestreckt und eine Übergangslösung installiert. Letzte Änderungen traten am 1. Februar 2012 mit der 6.
Tritt ein Mitarbeiter mit dem Wunsch nach einer schriftlichen Beurteilung an den Apotheker heran, muss sich dieser zwangsläufig folgende Fragen stellen: Haben alle Arbeitnehmer in jeder Situation einen Anspruch auf ...
Ein Werbeflyer, in dem ein Arzneimittel beworben wird, darf auf der Verpackung eines anderen Arzneimittels angebracht werden (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 5.5.2011, Az: 6 U 3795/10, Abruf-Nr. 120935).
Wenn heimversorgende Apotheken die Heim-Mitarbeiter/innen zum Thema Arzneimittel-Abgabe schulen, sollten sie folgenden Hinweis nicht vergessen: Die Pflegefachkraft im Heim trägt die Verantwortung für die richtige Vergabe von Arzneimitteln. Ihr müssen Wirkungsweise, Dosierung und Nebenwirkungen der Medikamente bekannt sein. Dies schließt eine Vergabe der Medikamente an die Bewohner durch nicht-examiniertes Personal grundsätzlich aus. Eine Ausnahme gilt nur für Pflegeschüler.
Eine Apotheke darf nicht genehmigte Arzneimittel im Off-Label-Use abgeben, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe die Voraussetzungen kannte, die eine ausnahmsweise Leistungspflicht der Krankenkassen begründen.
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar; darauf gegründete Urteile sind verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachtens, das die Rechtsanwälte Dr. Heinz¬Uwe Dettling und Martin Altschwager LL.M. aus Stuttgart für den Apothekerverband Nordrhein erstellt haben. Das Gutachten stellt die Punkte heraus, in denen Null-Retaxationen nach Ansicht der Rechtsanwälte nicht mit dem geltenden Recht im Einklang stehen.