14.02.2025 · Nachricht ·
Digitalisierung
Nachdem die elektronische Patientenakte (ePA) am 15.01.2025 in den Testregionen Franken, Hamburg und Umland sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen angelaufen ist, war der bundesweite Start der ePA für alle für den 15.02.2025 vorgesehen. Nun teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit, dass der bundesweite Roll-out frühestens zu Beginn des zweiten Quartals 2025 erfolgen wird, da zusätzliche technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der ...
13.02.2025 · Nachricht ·
Grippeschutzimpfungen
Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken werden von Patienten sehr gut angenommen. Forscher verschiedener Universitäten werteten rund 11.500 Patientenfragebögen aus den Jahren 2020 bis 2023 aus. Rund 94 Prozent der ...
12.02.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
In seiner Sitzung am 21.01.2025 hat sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) nach § 53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) dagegen ausgesprochen, Sildenafil in den Stärken 25 mg und 50 mg ...
Schwerpunkt
Beitrag
10.02.2025 · Fachbeitrag ·
Qualitätsmanagement, Teil 1
Unter Qualitätsmanagement (QM) versteht man organisierte Maßnahmen, die zur Verbesserung von Prozessen und Leistungen führen. Im Jahr 2012 wurde die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) um den § 2a zum Thema QM ...
06.02.2025 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein haben einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, der Gehaltserhöhungen rückwirkend ab dem 01.01.2025 vorsieht.
05.02.2025 · Nachricht ·
Steuererklärung
Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 26.11.2024, Az.
03.02.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass der Bedarf an isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen derzeit nicht vollständig gedeckt werden kann und dass daher zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich sind. Aufgrund dieser Feststellung dürfen die zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten.