Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an die Hand zu geben. Die Bundesärztekammer (BÄK) informiert in verschiedenen Publikationen über IGeL und überarbeitet diese kontinuierlich. So haben BÄK und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Erstellung ihres IGeL-Ratgebers „Selbst zahlen?“ zahlreiche Ärzteverbände, ...
Einwände gegen die erstellte Rechnung sind bei IGe-Leistungen (IGeL) selten, da der Patient durch die vorher geschlossene IGeL-Vereinbarung die Kosten kennt und sich damit einverstanden erklärt hat. Zudem ist kein ...
Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben ...
Ein Arzt kann für die nicht lege artis erfolgte Erstellung eines Wiedereingliederungsplans haftbar gemacht werden, wenn dem Patienten hieraus Schäden entstehen (Landgericht [LG] Koblenz, Urteil vom 25.01.2018, Az: 1 O 359/16). Die Entscheidung ist deshalb aufsehenerregend, weil ein Wiedereingliederungsplan als Haftungsgrund bisher kaum im Fokus der Rechtsprechung stand.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisiert die seit April 2018 geltenden Regeln der Laborreform und fordert eine „Reform der Reform“. Die im G-BA getroffenen Beschlüsse seien reine Honorarpolitik, ...
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 beschlossen, die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis in den Leistungskatalog der gesetzlichen ...
IWW-Webinare: Aktuelles zu EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
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Anlässlich der Präsentation eines Konzepts für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Budget hat die KBV im April 2018 die Unterschiede bei Vergütungsquoten für vertragsärztliche Leistungen in den regionalen KVen vorgelegt. Danach wurden 2016 bundesweit im hausärztlichen Versorgungsbereich 6 Prozent der Leistungen durch die Budgetierung nicht vergütet, im fachärztlichen Versorgungsbereich sogar 15 Prozent. Dies entspricht insgesamt einem Betrag von ca. 2,9 Mrd. Euro.