Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit ( www.hauptstadtkongress.de ), der vom 06. bis 08.06.2018 in Berlin stattfand, stand dieses Jahr ganz im Zeichen von Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Vernetzung in der Medizin. Vertreter aus Politik, Medizin und Wirtschaft berichteten über aktuelle Entwicklungen und diskutierten die Frage, wie sich die Medizin in einer digitalen Welt verändert. Werden Digitalisierung und künstliche Intelligenz den Ärzten, dem Pflegepersonal und anderen Vertretern ...
Im Mai 2018 fand in Erfurt der 121. Deutsche Ärztetag (DÄT) statt. Neben einer Vielzahl gesundheitspolitischer Themen war Gegenstand der Beratungen insbesondere die überfällige Reform der ...
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2017 wurde die Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Vertragsärzten vollständig den Gesamtvertragspartnern (Kassenärztliche Vereinigungen ...
Ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Hausarzt ist mit seinen Einwänden gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Honorarrückforderung von rund 250.000 Euro wegen implausibler Leistungsabrechnung nicht durchgedrungen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erkannten die Gerichte an der durchgeführten Plausibilitätsprüfung ebenso wie an der erfolgten sachlich-rechnerischen Richtigstellung keine Mängel. So wies das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen seine Beschwerde zurück ...
Ab dem 25. Mai bringt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weitreichende Änderungen für Praxen und MVZ. Verstöße können mit Geldbußen im Millionenbereich geahndet werden. Selbst wenn die Aufsichtsbehörden ...
Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache ...
Was bedeutet die Entbudgetierung konkret für Ihre Praxis? Gehören Sie zu den Gewinnern oder den Verlierern der Reform? Und welche Anpassungen sind jetzt sinnvoll? Das IWW-Webinar am 10.10.2025 zeigt Ihnen in nur 2 Stunden am PC, was Hausarzt-Praxen jetzt wissen müssen.
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Ein Arzt kann für die nicht lege artis erfolgte Erstellung eines Wiedereingliederungsplans haftbar gemacht werden, wenn dem Patienten hieraus Schäden entstehen (Landgericht [LG] Koblenz, Urteil vom 25.01.2018, Az: 1 O 359/16). Die Entscheidung ist deshalb aufsehenerregend, weil ein Wiedereingliederungsplan als Haftungsgrund bisher kaum im Fokus der Rechtsprechung stand.