· GOÄ-Reform
AAA-Fachbeitragsreihe zum GOÄ-Reformentwurf

Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Der GOÄ-Reformentwurf („GOÄ-E“, mit E für Entwurf) ist online bei der Bundesärztekammer (BÄK) verfügbar (zur GOÄ-E bei der BÄK ). Ende Juli 2026 erfolgte eine Überarbeitung dieses Reformentwurfs (hier als GOÄ-E2 bezeichnet). Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Auch die aktualisierte Version ist bei der BÄK online zugänglich (zur GOÄ-E2 bei der BÄK ). Interessant ist zudem ein weiteres Dokument der BÄK, aus dem die Änderungen zwischen den beiden Versionen hervorgehen (zum Änderungsprotokoll zwischen GOÄ-E und GOÄ-E2 ). Im Juli 2026 erklärten die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), dass ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar sei.
Folgende Fachbeiträge sind bei AAA Abrechnung aktuell im Rahmen der Beitragsreihe zur GOÄ-E bislang erschienen (Basis für diese Beiträge ist jeweils der GOÄ-Reformentwurf, wie er vom 129. Deutschen Ärztetag 2025 verabschiedet wurde [GOÄ-E]; die Anpassungen, die im Juli 2026 durch Version GOÄ-E2 vorgenommen wurden, sind in den bislang publizierten Beiträgen noch nicht berücksichtigt). Weitere Fachbeiträge – auch zur Version „GOÄ-E2“ – werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen.
- „GOÄ-Reformentwurf: Zuschläge für die Behandlung von Kindern – ein Überblick“ (AAA 02/2026, Seite 11)
- „Untersuchungsleistungen in der GOÄ-E – ein erster Überblick“
- „Beratungsleistungen in der GOÄ-E – ein erster Überblick“
- „Geplante Anpassungen der Bundesärzteordnung: So sollen sich die Systeme angleichen“
- „Was die ‚Neue GOÄ‘ im Paragrafenteil vorsieht“
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