· GOÄ-Reform
AAA-Fachbeitragsreihe zum GOÄ-Reformentwurf

Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs („GOÄ-E 25“, mit E für Entwurf) auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Ende Juli 2026 erfolgte eine Überarbeitung dieses Reformentwurfs (hier als „GOÄ-E 26“ bezeichnet). Ausgangspunkt für diese Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Die aktualisierte Version ist bei der BÄK online zugänglich (zur GOÄ-E 26 bei der BÄK ). Interessant ist zudem ein Dokument der BÄK, aus dem die Änderungen zwischen den beiden Versionen hervorgehen (zum Änderungsprotokoll zwischen GOÄ-E 25 und GOÄ-E 2 6 ). Im Juli 2026 erklärten die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), dass ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar sei. Helfen Sie uns mit nur 2 Minuten Ihrer Zeit, unsere Infos zur GOÄ-Reform 2026 exakt auf den Bedarf Ihrer Praxis maßzuschneidern – durch eine Teilnahme an der AAA- Kurzumfrage .
Folgende Fachbeiträge sind bei AAA Abrechnung aktuell im Rahmen der Beitragsreihe zur GOÄ-Reform erschienen. Weitere Fachbeiträge auf Basis der GOÄ-E 26 werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen.
- „GOÄ-E 26: So sollen B-Bild-Sonografien abgerechnet werden (Teil 1)“
Weitere Fachbeiträge basieren auf der GOÄ-E 25, also dem GOÄ-Reformentwurf, wie er vom 129. Deutschen Ärztetag 2025 verabschiedet wurde (jeweils frei lesbar).
- „GOÄ-Reformentwurf: Zuschläge für die Behandlung von Kindern – ein Überblick“ (AAA 02/2026, Seite 11)
- „Untersuchungsleistungen in der GOÄ-E – ein erster Überblick“
- „Beratungsleistungen in der GOÄ-E – ein erster Überblick“
- „Geplante Anpassungen der Bundesärzteordnung: So sollen sich die Systeme angleichen“
- „Was die ‚Neue GOÄ‘ im Paragrafenteil vorsieht“
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