Ermächtigt eine Betriebsvereinbarung den ArbG einseitig dazu, ein
bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem ArbN künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, verschiebt diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den ArbN, wenn der ArbN nicht frei darüber entscheiden kann, ob und wie viele Schichten ihm zugeteilt werden.
Ein ArbN muss die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst tragen.
In wenigen Wochen stehen die Weihnachtsfeiern in den Betrieben an. Nicht selten geht es auf solchen Veranstaltungen turbulent zu. Für ArbN und ArbG stellt sich das Problem, was als Fehlverhalten gilt und wie dieses ...
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht und zur Vergütung.
Auf anhaltend hohe arbeitsbezogene Beschwerden der Beschäftigten und stetig steigende Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anlässlich des Erscheinens des ...
Der Anspruch auf Freistellung von der Zahlung von Rechtsanwaltskosten setzt nicht voraus, dass eine auf den Betriebsrat (BR) ausgestellte Rechnung vorliegt. Ein Freistellungsanspruch kann aber nur auf Ansprüche ...
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (BT-Drs. 20/8655) vorgelegt.