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  • 18.12.2023 · Nachricht · Verhaltensbedingte Kündigung

    Schwere Beleidigung eines Kollegen kann Kündigung rechtfertigen

    | Ein an sich zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung geeignetes Verhalten des ArbN liegt vor, wenn das Handeln eines anderen Beschäftigten als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet wird. Diese Worte sind davon geprägt, einen anderen abzuwerten und zu beleidigen. |