Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall, sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter Versicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Insolvenzverwalter ...
Bei der Versetzung aus dienstlichen Gründen hat der ArbG billiges Ermessen nach § 106 GewO zu wahren. Es ist dabei unzulässig, nur ArbN auszuwählen, die zuvor befristet beschäftigt waren und nunmehr aufgrund einer ...
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat, keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte iPad mini im Wert von ca. 400 EUR hat.
Ein Unfall beim Trinken während des Wartens auf die Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Dresden in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 1.
„Im Zuge der Herbstbelebung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im Oktober weiter gesunken. Allerdings fiel der Rückgang moderat aus.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J.
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Wird in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass nach Arbeitsantritt geleistete Fahrzeiten nicht vergütet werden, wird der Arbeitnehmer hierdurch unangemessen benachteiligt.