Eine Drohung nach § 123 BGB ist von dem bloßen Ausnutzen einer Zwangslage abzugrenzen. Eine Drohung nach § 123 BGB muss vorsätzlich erfolgen. Der Drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung zu veranlassen. Die Drohung mit einer Strafanzeige zum Zwecke des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die anzuzeigende Straftat nicht gegen Rechtsgüter des ArbG gerichtet war, aber in einem inneren Zusammenhang mit dem ...
Ein Stabsarzt der Bundeswehr, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzausrüstung tragen kann, ist nicht dienstunfähig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem ...
Ab Montag haben Gehörlose die Möglichkeit, über einen Gebärdendolmetscherdienst mit den Service-Centern der BA direkt zu sprechen. „Bisher war Gehörlosen der telefonische Zugang zu unseren Dienststellen verschlossen. Mit dem neuen Service haben wir diese Hürde beiseite geräumt“, so Raimund Becker, Vorstand der BA.
Wer im Beruf am Ball bleiben will, für den sind berufliche Weiterbildungen unumgänglich. Wie bei der täglichen Arbeit auch, stehen Beschäftigte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie ...
Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Beachtung der ...
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
„Der Arbeitsmarkt hat sich im Februar günstig entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist saisonbereinigt erneut gesunken und auch die Perspektiven für Arbeitslose verbessern sich allmählich wieder.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.