Im Bereich der Vertragsverhältnisse der Volontäre und Praktikanten, die oft befristet abgeschlossen werden, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Lösung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf der Befristung möglich ist. Dies hängt davon ab, ob das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder KSchG auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist. In diesem Zusammenhang ist entscheidend, ob der Ausbildungszweck überwiegt, oder der Praktikant/Volontär wie ein ArbN eingesetzt wird.
Die Bewertung eines bestimmten Verhaltens eines ArbN durch die Strafverfolgungsbehörden ist für die kündigungsrechtliche Beurteilung durch die Arbeitsgerichte nicht maßgeblich. Der ArbG, der die Kündigung auf einen ...
Hunderttausende Menschen sind in Deutschland derzeit vom Hochwasser betroffen. Die Flut beschädigt Häuser, Autos, Möbel und Gärten. In dieser Situation an den Job zu denken, dürfte den meisten schwerfallen.
Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit anzurechnen. Das hat das BAG klargestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar.
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Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
„Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich insgesamt weiter in einer guten Grundverfassung, und entwickelt sich solide in dem schwierigen konjunkturellen Umfeld.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.