Der ArbG kann über sein Direktionsrecht starken Einfluss auf die Arbeitstätigkeit des ArbN nehmen. Dies hat aber seine Grenzen, wenn seine Entscheidung nicht billigem Ermessen entspricht oder die Weisung nicht im Rahmen der gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und kollektiv-rechtlichen Grenzen erfolgt. Das zeigt eine Entscheidung des LAG Köln.
Nunmehr ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden, eine Reduzierung der Mindestruhezeit von 11 auf mindestens neun Stunden möglich. Für Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen ...
Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche ...
Verbraucher fürchten vermehrt, aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. Jede dritte Anfrage, die bei den CHECK24-Kundenberatern im Bereich Rechtsschutzversicherung eingeht, dreht sich um dieses Thema. Im Vergleich zu Januar ist das ein Plus von 300 Prozent. Aber auch Fragen zur Mietstundung aufgrund von coronabedingten Einkommensausfällen haben um etwa die Hälfte zugenommen.
Der Betriebsrat eines Logistik-und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg, das einem internationalen Konzern angehört, hat den Arbeitgeber im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner ...
Die Trennung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein Arbeitsgericht in mehrere Einzelverfahren ist auch dann nicht mit der Beschwerde selbstständig anfechtbar, wenn sich dadurch die nach § 40 BetrVG ...
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Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Die Rechtsprechung tastet sich weiterhin an die Grenze der Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung heran. Wann liegt eine Vorbeschäftigung lange zurück und wann war sie nur von „sehr kurzer Dauer“?