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  • · Nachricht · Befristung

    15 Jahre ist nicht lange her

    | Die Rechtsprechung tastet sich weiterhin an die Grenze der Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung heran. Wann liegt eine Vorbeschäftigung lange zurück und wann war sie nur von „sehr kurzer Dauer“? |

     

    Das LAG Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass ein 15 Jahre zurückliegendes Arbeitsverhältnis nicht lange zurückliegt. Mit einer Dauer von knapp fünf Monaten war es zwar kurz, aber nicht von sehr kurzer Dauer (11.3.20, 4 Sa 44/19, Abruf-Nr. 215471).

    Quelle: ID 46566742