Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht: Der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat auf den Grundsatz verwiesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren lediglich geprüft wird, ob die geltendgemachten Kosten das zugrundeliegende Verfahren betreffen, entstanden sind und ...
Inzwischen erreichen immer öfter Urteile die Redaktion, die von unseren Lesern erstritten und zur Veröffentlichung eingereicht werden. Diese erfreuliche Tendenz stärkt das Ziel von „AA Arbeitsrecht aktiv“, Sie ...
Die Streichung des Weihnachtsgelds als Teil der Gesamtvergütung greift in die betriebliche Vergütungsstruktur ein und bildet daher eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme. Die betriebliche Mitbestimmung setzt in jeder Form einen Beschluss des Betriebsrats (BR) und eine entsprechende Verlautbarung gegenüber dem ArbG voraus.
Gesetzlich Versicherte müssen seit 1.10.21 keinen gelben Ausdruck mehr an ihre Krankenkasse schicken. Das soll von den Praxen digital übernommen werden.
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Dem Betriebsrat (BR) ist das Handeln seines Vorsitzenden auch ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung über seine Bevollmächtigung zuzurechnen, wenn der BR dessen Auftreten kannte und der Gegner auf den so gesetzten Rechtsschein vertraut hat sowie nach Treu und Glauben vertrauen durfte.