Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld ist in fast allen Unternehmen ein Thema. Da es im BEEG zum 1.9.21 einige Änderungen gab, nachfolgend eine aktuelle Checkliste.
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein.
In der heutigen Vertragswelt sind die Grenzen oft fließend. Wann aber liegt ein Dienstleistungsvertrag in der Form eines sog. gemischten Vertrags vor, wann eine Arbeitnehmerüberlassung? Die Abgrenzungskriterien hat nun das LAG Düsseldorf aufgezeigt.
Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer ...
Das BAG hat dem EuGH eine Reihe von Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch den Medizinischen Dienst einer Krankenkasse vorgelegt.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers kann es im Einzelfall gebieten, eine dem Arbeitnehmer zugutekommende staatliche Zuwendung geltend zu machen.