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  • 29.10.2021 · Nachricht · Mitbestimmung

    Streichung des Weihnachtsgelds ist mitbestimmungspflichtig

    | Die Streichung des Weihnachtsgelds als Teil der Gesamtvergütung greift in die betriebliche Vergütungsstruktur ein und bildet daher eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme. Die betriebliche Mitbestimmung setzt in jeder Form einen Beschluss des Betriebsrats (BR) und eine entsprechende Verlautbarung gegenüber dem ArbG voraus. |