Eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer über die nach dem 5. Abschnitt der EuGVVO gegebenen Gerichtsstände hinaus einen zusätzlichen Gerichtsstand im Bereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnet, ist wirksam.
Ist eine Auskunft zu konkreten personenbezogenen Daten erteilt worden, darf der Anspruchsteller seinen weitergehenden Auskunftsanspruch nicht generalisierend formulieren. In diesen Fällen muss er den Anspruch konkret ...
Eine per E-Mail eingereichte Beschwerdeschrift wahrt die nach Maßgabe des § 78 S. 1 ArbGG i.V.m. § 130a ZPO zulässige elektronische Form der Einreichung nicht.|
Der Betriebsübergang ist für ArbG und ArbN eine herausfordernde rechtliche Situation. Bei einem solchen Übergang gehen sämtliche Arbeitsverträge kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Dies wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Insbesondere die Abweichungen in den Arbeitsbedingungen zwischen dem Veräußerer- und dem Erwerberbetrieb können zu Konflikten führen. In zwei Teilen stellt der Beitrag die Chancen und Risiken für den Erwerber dar.
Die Abgrenzung von Kirchengerichtsbarkeit und staatlicher (Arbeits-)Gerichtsbarkeit ist nicht im Rechtswegverfahren nach § 48 Abs. 1 ArbGG, §§ 17 ff. GVG vorzunehmen. Wird im staatlichen Rechtsweg trotz ...
Der im Sinne eines sogenannten Schleppnetzantrags neben dem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG angekündigte allgemeine Feststellungsantrag gem. § 256 Abs. 1 ZPO geht nach § 39 Abs. 1, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG wertmäßig im ...
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Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nach § 46c Abs. 3 S. 3 ArbGG nicht als einfache Anlagen übermittelt werden.