Das BAG handhabte die anwaltliche Fristenkontrolle bisher strenger als der BGH, schließt sich nun jedoch der Karlsruher Rechtsprechung an. Ein Anwalt darf sich bei laufenden Rechtsmittelbegründungsfristen auf Aktenvermerke verlassen. Er muss nicht mehr zwingend zusätzlich in den Fristenkalender schauen, ob die dortigen Einträge korrekt sind.
In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Bundesrepublik Deutschland ...
Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband nach § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, S. 3 ArbGG Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische ...
Der Streitwert einer Klage auf Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag inkl. Zusage einer Abfindung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG. Er ist also nicht auf das vierteljährliche Arbeitseinkommen begrenzt (LAG Nürnberg 22.8.22, 2 Ta 54/22, Abruf-Nr. 231187 ).
§ 48 Abs. 3 GKG gilt bei einer objektiven Klagehäufung von vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten nur für den Streitwert der Gerichtskosten. Maßgeblich ist hier der höhere Wert.
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Die Annahme eines Titulierungsinteresses für die in eine Beendigungsvergleich integrierte Zeugnisvereinbarung setzt voraus, dass die Durchsetzbarkeit des titulierten Anspruchs aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls gleichwohl ungewiss ist. Fehlt es daran, kann eine entsprechende Festsetzung des Arbeitsgerichts im Beschwerdeverfahren gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG auch zum Nachteil des beschwerdeführenden Rechtsanwalts von Amts wegen nach unten abgeändert werden (LAG Hamm 22.1.21, 8 Ta 587/20, ...