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  • 08.09.2025 · Nachricht · Datenschutzrecht

    So bestimmt muss der Rechtsantrag in Bezug auf Auskunft sein

    | Ist eine Auskunft zu konkreten personenbezogenen Daten erteilt worden, darf der Anspruchsteller seinen weitergehenden Auskunftsanspruch nicht generalisierend formulieren. In diesen Fällen muss er den Anspruch konkret fassen. Er muss angeben, welche konkreten Daten und Informationen in der erteilten Auskunft nicht enthalten sind und hinsichtlich derer noch Auskunft begehrt wird. |