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  • 21.11.2025 · Nachricht · Mandatsverhältnis

    Kurzfristiger Kontaktabbruch zum Mandanten? Kein § 48 Abs. 2 BRAO

    | Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten ist kein Grund, die Beiordnung im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO aufzuheben. |