Die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere
Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming Vase“, kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer ArbN eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist.
Die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar, die eine außerordentliche ...
Die Kündigung wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des ArbN zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid-19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG regelmäßig ...
Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzt in erheblicher Weise die dem
Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der ArbN dann deutlich macht, dass er nicht bereit ist, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genügt auch keine Abmahnung.
Die gezielte Durchsuchung eines Dienstcomputers nach privater Korrespondenz eines Arbeitskollegen sowie deren Sicherung und Weitergabe an Dritte kann „an sich“ ein wichtiger Grund für den Ausspruch einer ...
Steht infolge der Rechtskraft eines Urteils im Kündigungsschutzprozess über eine Kündigung fest, dass das Arbeitsverhältnis einmal bestanden hat, besteht endgültig keine Möglichkeit mehr, das Vertragsangebot zum ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Der ArbG kündigt fristlos, ohne einen fristlosen Kündigungsgrund zu
haben oder ohne die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten zu haben. Im Nachhinein erfährt er von einem fristlosen Kündigungsgrund und schiebt ihn der ersten Kündigung nach. Wird die fristlose Kündigung wirksam?