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  • 25.05.2021 · Nachricht · Coronapandemie

    Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne?

    | Die Kündigung wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des ArbN zum Zwecke des Infektionsschutzes aufgrund der Covid-19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG regelmäßig rechtsunwirksam. Dies gilt zumindest in dem Fall, in dem der ArbG aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den ArbN der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren. |