Der ArbG ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen oder einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einzurichten.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner ...
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen. Diese dienen dazu zu klären, wie die ...
Streikmaßnahmen sind rechtswidrig, wenn die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert hat. Tarifziele müssen stets klar und ohne Widerspruch benannt werden.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Wahlberechtigte Leih-ArbN auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 ArbN mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbN nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist (BAG 4.11.15, 7 ABR 42/13, Abruf-Nr. 145822 ).