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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · BetrVG

    Keinen eigenen Zugang zum Internet und Telefon für Betriebsrat

    Der ArbG ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen oder einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einzurichten.