25.11.2015 · Fachbeitrag · Streik
Rechtmäßiger Streik nur bei hinreichend formulierten Zielen?
Streikmaßnahmen sind rechtswidrig, wenn die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert hat. Tarifziele müssen stets klar und ohne Widerspruch benannt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig