Eine außerordentliche Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn aufgrund objektiver Tatsachen der dringende Verdacht einer gravierenden Pflichtverletzung besteht. Dabei ist erforderlich, dass der ArbG alle Mittel ausschöpft, um den Sachverhalt aufzuklären und dann der notwendige
hohe Verdachtsgrad erweislich ist.
Ein Streik ist rechtswidrig, wenn mit seinem Kampfziel auch Forderungen durchgesetzt werden sollen, die die in einem Tarifvertrag vereinbarte
Friedenspflicht verletzen. Wird dabei schuldhaft gehandelt, müssen dem ...
Die Rückübertragung eines Betriebs oder Betriebsteils ist dem ArbG nach Verkauf rechtlich unmöglich. Ein hierauf gerichteter Antrag im Beschlussverfahren ist abzuweisen.
Im Streit um die Neuvergabe des Stadtverkehrs in Pforzheim hat die Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co KG (SVP) eine Schlappe einstecken müssen. Das LAG Baden-Württemberg entschied, dass die Streikmaßnahmen der Busfahrer rechtmäßig waren. Diese streiten für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze bzw. einen Sozialtarifvertrag.
Die bewusst unwahre Wiedergabe des Inhalts einer Betriebsratssitzung im Sitzungsprotokoll durch den Vorsitzenden des Betriebsrats stellt eine grobe Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten dar.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden von zwei Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdebefugnis fehlt. Den Verfassungsbeschwerden kann nicht entnommen ...
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Nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG muss sich die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen. Bei einer beabsichtigten Entlassung aller Arbeitnehmer wegen Stilllegung des Betriebs kann eine unterbliebene Unterrichtung über die Berufsgruppen jedoch durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Dieser muss zu entnehmen sein, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.