Vereinbart der ArbG mit seinen ArbN, dass deren Arbeitsentgelt nach der Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG abgerechnet wird, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.
Eine vom BR-Vorsitzenden geforderte höhere Vergütung ist weder aufgrund der vereinbarten Arbeitsleistung noch aufgrund einer betriebsüblichen Entwicklung geschuldet. Der ArbG kann die bereits gezahlte höhere ...
Das Jahr neigt sich dem Ende und das im Volksmund bezeichnete „Weihnachtsgeld“ steht bei vielen an. Im Arbeitsrecht gibt es hierzu viele Begriffe: 13. Monatsgehalt, Jahressonderzahlung, Gratifikation etc.
Betriebsbereiche, die sich auf einem Betriebsgelände voneinander 2 km entfernt befinden, sind keine Betriebsteile nach § 24 Abs. 3 S. 1 WO. Die
Anordnung der Briefwahl ist daher unzulässig. Sie ist geeignet, einen Wahlanfechtungsgrund zu bilden.
Führt der ArbG im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einen Abgleich von Vor- und Nachnamen der bei ihm beschäftigten ArbN mit den auf Grundlage der sogenannten Anti-Terror-Verordnungen der EU erstellten ...
Die Ablehnung eines vorgeschlagenen Vorsitzenden durch einen Beteiligten ist nur beachtlich, wenn sie auf Tatsachen und konkret begründete Befürchtungen gestützt ist. Subjektiven Bedenken kann nur Rechnung getragen ...
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Allein die Anzahl der im Inland beschäftigten ArbN entscheidet darüber, ob ein Aufsichtsrat dem Mitbestimmungsgesetz unterfällt. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, die in ausländischen Tochtergesellschaften
Beschäftigten nicht mitzuzählen.