Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer heute gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.
„Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im März weiter zurückgegangen. Obwohl der konjunkturelle Rückenwind nachgelassen hat, entwickelt sich der Arbeitsmarkt alles in ...
Telearbeit/Homeoffice funktioniert, das hat bereits die Vergangenheit
gezeigt. Doch was muss der ArbG beachten, wenn er für die Zukunft den Homeoffice-Bereich seiner ArbN datenschutzkonform einrichten will? ...
Ein ArbN kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch dann nicht widerrufen, wenn er in seiner Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann aber unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1, § 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht im ...
„Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt auf Wachstumskurs, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern auf einem sehr hohen Niveau.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Um die Probezeit ranken sich einige Mythen, die oft einen Kern arbeitsrechtlicher Wahrheit in sich bergen. Was Sie zur Probezeit und den mit ihr verbundenen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis wissen müssen, klärt der vorliegende Beitrag.