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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Länder wenden sich gegen Missstände in der Paketbranche

    | Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer heute gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. |

    Zur Verantwortung ziehen: Nachunternehmerhaftung

    Derzeit sei die Grauzone zum Ende der Kette immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, begründen die Länder ihren Appell. Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht möglich, unterstreicht der Bundesrat und verweist dabei auf die Fleischwirtschaft, in der das Prinzip bereits gilt. In der Paketbranche sollten deshalb die gleichen Regeln eingeführt werden.

    Gegen Ausbeutung: Arbeitszeiten dokumentieren

    Darüber hinaus kritisieren die Länder in ihrer Einschließung die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren.

    Entscheidung liegt bei Bundesregierung

    Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrates am 12.4.19

     

    Quelle: ID 45865459