Die Frage, wie lange eine Vorbeschäftigung bei demselben ArbG zurückliegen muss, um bei der späteren sachgrundlosen Befristung eines neuen Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG unschädlich zu sein, ist immer noch umstritten. Das BVerfG hat der dogmatisch unstimmigen Drei-Jahresgrenze des BAG zwar eine Absage erteilt, lässt klare eigene Vorgaben aber vermissen.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt ...
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen. Damit hat es zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur ...
Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt macht Fachkräfte selbstbewusst, auch beim Start in den neuen Job. StepStone hat rund 13.000 Fach- und Führungskräfte zu ihren Erfahrungen im ersten Jahr im neuen Unternehmen befragt. Die Untersuchung zeigt, dass Fachkräfte bereit sind, kurzfristig Konsequenzen zu ziehen, wenn ein neuer Job nicht ihren Erwartungen entspricht. Etwa jeder Dritte gibt an, bereits einmal innerhalb eines Jahres nach Einstieg gekündigt zu haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig – und ...
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann ...
Ein Erzieher, der in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zur Nachtbereitschaft eingeteilt ist, leistet hierbei Bereitschaftsdienst im Sinne des § 4 Abs. 3 Anlage 33 der AVR des Deutschen Caritasverbandes.
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„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind – wie im Januar üblich – gestiegen. Saisonbereinigt sind beide Größen zurückgegangen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung setzte ihren Wachstumskurs fort, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern bleibt auf einem sehr hohen Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.