„Die umfassende Besserung am Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken. Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Die herausgehobene Position eines ArbN im Rahmen der Organisation des ArbG und die sich daraus ergebenden Befugnisse können nicht die
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung ...
Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zugrunde liegt.
Die Unterschrift des ArbG unter dem Arbeitszeugnis ist nur ordnungsgemäß, wenn sie nicht in leicht erkennbaren Elementen von den sonstigen Unterschriften abweicht.
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„Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.