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  • · Fachbeitrag · Homeoffice

    Wenn ArbN im Homeoffice bleiben sollen:Wichtige Maßnahmen für den ArbG ‒ Teil 1

    | Der ArbG muss einige Voraussetzungen erfüllen, wenn er sich entscheidet, einige ArbN im Homeoffice zu belassen. Hierzu gehören Vorschriften zum Arbeitsschutz, Datenschutz oder Arbeitszeitregelungen. Doch welche Regeln gelten und wie funktionieren sie? Nachfolgend in zwei Teilen eine Handlungsanweisung. |

    1. Wie genau definiert sich Homeoffice?

    Beim Homeoffice erfolgt die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz „auch von zu Hause aus“ ‒ also außerhalb des Betriebs. Das bedeutet:

     

    • Der ArbG muss die gleichen Voraussetzungen wie im Betrieb für den Homeoffice-Arbeitsplatz schaffen und ist Verantwortlicher ‒ ebenso wie im Unternehmen.