Das LAG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch während der Coronapandemie trägt. Er muss die Arbeitnehmer auch entlohnen, wenn er sie wegen einer Betriebsschließung nicht einsetzen kann.
„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der ...
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Sozialplan und zum Prozessrecht.
In Zeiten der Coronapandemie gibt es neben den Verlierern, wie z. B. der Gastronomie und der Kultur- und Eventbranche, auch Gewinner. Das sind Unternehmen, denen durch Lockdown und Co. ein unverhoffter Boom
beschert wurde. Gerade diese Geschäftszweige suchen – auch für die Zeit nach Corona – jetzt nach Möglichkeiten, ihre ArbN durch freiwillige und kontrollierbare Vergütungselemente an sich zu binden. Dabei geht es um mehr als nur einen 20 EUR-Gutschein für ein erfolgreiches Jahr.
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt auch in Verbindung mit der Erklärung des ArbN, es sei ihm bewusst, dass ...
Seit einem Jahr lebt Deutschland mit der Corona-Pandemie. Aus diesem Anlass ziehen der Bundesarbeitsminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Gratis-Sonderausgabe: neue Mitarbeiter finden und binden
Wie lassen sich in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter finden? Und was können Sie tun, um bewährte Kräfte und wertvolles Know-how in der Kanzlei zu halten? Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert fundierte Strategien und sofort nutzbare Praxistipps.
Nutzung von Legal Tech & KI: Was gilt berufsrechtlich?
Legal Tech und KI bieten immense Potenziale für die Anwaltschaft, doch sie bergen auch erhebliche berufsrechtliche Risiken. Der neue IWW-Online-Lehrgang schärft den Blick für diese Risiken und zeigt, wie Sie im digitalen Umfeld sicher agieren. Mit kostenlosem Probe-Termin am 08.10.2025!
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.d. §§ 780 , 781 BGB dar.