Wird der Betrieb eines kirchlichen ArbG von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt dieser gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Befristung.
Mit dem MiLoG wurde erstmals in Deutschland ab dem 1.1.15 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Aufgrund der teils nur rudimentären Regelungen war von Inkrafttreten des MiLoG an umstritten, welche Leistungen des ArbG auf den Mindestlohn anzurechnen und welche Zeiten als Arbeitszeiten zu berücksichtigen sind. Dies hat in der Praxis – vor allen bei der Lohngestaltung – zu Unsicherheiten geführt. Mehrere Urteile des BAG führen zu mehr Rechtssicherheit bei der Berechnung des Mindestlohns.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schloss das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 5,95 Milliarden Euro ab. Der Jahresabschluss fiel besser aus, als es im Haushaltsplan 2017 auf Basis der Eckwerte der ...
Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nur zu gewähren, wenn es sich um einen echten Bewerber gehandelt hat. Dies ist zu verneinen, wenn sich jemand nicht ernsthaft um die Stelle bewirbt, ...
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„Der Arbeitsmarkt hat sich im Dezember 2017 sehr gut entwickelt: die Zahl der arbeitslosen Menschen ist weniger gestiegen als saisonal üblich, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern steigen auf hohem Niveau weiter kräftig an.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.