Wird der Betrieb eines kirchlichen ArbG von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt dieser gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil dieser Pflichten ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das in den AVR geregelte kirchliche Arbeitsrecht. Wird im Arbeitsvertrag auf die AVR in der
„jeweils geltenden Fassung“ verwiesen, ist der weltliche Erwerber verpflichtet, AVR-Änderungen, wie Entgelterhöhungen, nachzuvollziehen.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Befristung.
Mit dem MiLoG wurde erstmals in Deutschland ab dem 1.1.15 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Aufgrund der teils nur rudimentären Regelungen war von Inkrafttreten des MiLoG an umstritten, welche ...
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schloss das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 5,95 Milliarden Euro ab. Der Jahresabschluss fiel besser aus, als es im Haushaltsplan 2017 auf Basis der Eckwerte der Bundesregierung mit einem Plus in Höhe von 1,50 Milliarden Euro prognostiziert war.
Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nur zu gewähren, wenn es sich um einen echten Bewerber gehandelt hat. Dies ist zu verneinen, wenn sich jemand nicht ernsthaft um die Stelle bewirbt, ...
„Der Arbeitsmarkt hat sich im Dezember 2017 sehr gut entwickelt: die Zahl der arbeitslosen Menschen ist weniger gestiegen als saisonal üblich, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage der ...
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
Kanzleinachfolge: So gestalten Sie den Prozess optimal
Jede Kanzleinachfolge ist ein heikler Prozess. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie bei der Planung strukturiert vorgehen: von Kaufpreisfindung bis Vertragsgestaltung, von Mitarbeiter- bis Mandanteninformation. Mit praktischen Tipps zur direkten Umsetzung.
Brennpunkt Eigenbedarf: mit Fachwissen und KI zum Erfolg
Eigenbedarfs-Mandate sind komplex und oft hochumstritten. Das IWW-Webinar am 19.05.2026 bietet Ihnen das Rüstzeug, um hier effizient und sicher zu beraten. Sie erhalten einen aktuellen Rechtsprechungs-Überblick, direkt nutzbare Prozessstrategien sowie Tipps für die intelligente KI-Nutzung.