Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungs- und Vollstreckungsrecht.
Wird eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft erstellt, hat der ArbN Anspruch auf Entfernen der Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken ...
Wird ein ArbN wegen seiner ostdeutschen Herkunft herabgewürdigt,
benachteiligt ihn dies nicht im Sinne des § 1 AGG wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung.
Sobald gegen einen ArbN vollstreckt wird, muss der ArbG Pflichten erfüllen, deren Nichtbeachtung zu Regressansprüchen führen können. Das gilt z. B., wenn plötzlich ein Insolvenzverfahren gegen den ArbN eröffnet wird oder das Gericht besondere Anordnungen trifft, wie z. B. Addition mehrerer Einkünfte, Wegfall von Unterhaltsberechtigten etc. Oftmals sind kleinere Unternehmen damit überfordert. Der erste Teil des Beitrags beschäftigt sich daher zunächst damit, was der ArbG als Drittschuldner veranlassen ...
Prüfingenieure, Lohnbuchhalterin, Content Managerin: Sind sie Freiberufler oder feste Angestellte? Das ist in einigen Berufen und deren Tätigkeiten nicht immer leicht zu entscheiden. In den letzten Monaten schafften ...
Seit einhundert Jahren gibt es in deutschen Betrieben die „Sicherheitsbeauftragten“, die sich um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kümmern. 1919 beschloss der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften in ...
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Der Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub nach den § 1, § 3 Abs. 1 BUrlG entsteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom ArbG gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.