05.01.2024 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, die in weiten Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Regelungen über das Personengesellschaftsrecht den Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsleben anzupassen. Lesen Sie im Beitrag, welche Neuerungen sich ergeben und ob sich für Ihre zahnärztliche Zusammenarbeit etwas ändert.
04.01.2024 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Das beim Verwaltungsgericht Münster angegliederte Berufsgericht (BG) für Heilberufe bestätigte gleich in zwei Entscheidungen gegen zahnärztliche Internetauftritte verhängte Bußgelder i. H. v. je 500 Euro ...
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das neue Jahr hat begonnen und in wenigen Wochen erreicht die sog. „fünfte Jahreszeit“ ihren Höhepunkt: Ganz gleich, ob es nun Fastnacht, Fasching oder Karneval heißt, werden Narren und Jecken wieder für einige ...
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Ein Antrag auf Statusfeststellung kann vor oder nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden. Kann der Antrag aber auch nach Beendigung der Tätigkeit noch gestellt werden? Mit dieser Frage befasst sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in seinem (Berufungs-)Urteil vom 18.11.2022 (Az. L 1 BA 91/19). Im verhandelten Fall arbeitete ein ehemaliger Praxisinhaber nach dem Verkauf seiner Praxis beim neuen Inhaber weiter – bis es zum Streit kam.
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Praxisnachfolge (Teil 2)
Die Abgabe einer Zahnarztpraxis ist ein entscheidender Schritt im Berufsleben eines Zahnarztes. Doch dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Planung und Analyse. In diesem Beitrag beleuchten wir die Bedeutung der ...
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
Beginnen die Kinder von Zahnärzten mit einem auswärtigen Studium, so benötigen diese meistens eine Studentenwohnung. Viele Zahnärzte entscheiden sich dann dagegen, die Wohnung zu mieten. Sie kaufen lieber direkt die ...
03.01.2024 · Fachbeitrag ·
Termintreue
Ausgefallene Termine sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn oft genug gelingt es nicht, sie kurzfristig neu zu vergeben. Insofern gab und gibt es viele Ideen, die Termintreue zu erhöhen. Es gibt Praxen, die einen Pfand, beispielsweise eine Zahlung in Höhe von 50 Euro, verlangen. Diese Summe wird zurückgezahlt, wenn ein vereinbarter Termin wahrgenommen wurde. Was zunächst ungewöhnlich oder gar befremdlich sein mag, reiht sich in die Diskussion über Ausfallhonorare und Ausfallgebühren ein.