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  • 04.01.2024 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Website, Facebook und Co: Vorsicht bei zahnärztlichen Internetauftritten!

    Das beim Verwaltungsgericht Münster angegliederte Berufsgericht (BG) für Heilberufe bestätigte gleich in zwei Entscheidungen gegen zahnärztliche Internetauftritte verhängte Bußgelder i. H. v. je 500 Euro (Beschluss vom 24.05.2023, Az. 18 K 3310/21.T und vom 19.06.2023, Az. 18 K 3561/21.T).