Schließt der VN eine Wohngebäudeversicherung ab, muss er vom Vermittler über die Versicherungssumme und die Risiken einer Unterversicherung angemessen aufgeklärt werden. Die Aufklärung sollte im Interesse beider Parteien ausführlich dokumentiert werden. Dies kann in einem späteren Haftungsprozess ausschlaggebend sein. Das zeigt sich bei einem Fall, den das LG Halle entschieden hat.
Kommen für die Behandlung eines Patienten sowohl eine operative als auch eine konservative Behandlung in Betracht, muss der Arzt umfassend aufklären. Der Patient muss in der Lage sein, zwischen der konservativen ...
Eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG muss auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG hälftig, höchstens zu 0,75, ...
Der Erwerber eines bebauten Grundstücks hat schon in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse. Dieses kann er dadurch versichern, dass er mit eigenen Rechten und ...
Ein vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen bezieht auch Fälle ein, in denen die versicherte Person zwar nicht in ihrer Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit
gestört ...
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