06.02.2017 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Der VN einer Lebensversicherung legt durch eine gegenüber dem VR
abzugebende Erklärung fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Er bestimmt so über das Bezugsrecht der Lebensversicherung. Wählt er unklare, interpretationsbedürftige Formulierungen, müssen seine Erklärungen am Ende vom Gericht ausgelegt werden. Das kann für die Beteiligten zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen.
01.02.2017 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Für die Feststellung des Fortbestands eines Versicherungsvertrags
bezüglich der Pflegeversicherung (Tarif PVN) sind gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2 SGG die Sozialgerichte zuständig. Auf diese wichtige ...
27.01.2017 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen.
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20.01.2017 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
Es besteht regelmäßig ein innerer Zusammenhang zwischen der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen einerseits sowie der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung andererseits. Darum sind jene Maßnahmen ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Durchgangsarztes zuzuordnen.
18.01.2017 · Nachricht · Berufskrankheit
Was ist eigentlich eine Berufskrankheit? Was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer kann einen solchen Verdacht melden?
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16.01.2017 · Nachricht · Studie
Sich mehr um die eigene Gesundheit kümmern – für den großen Teil der jungen Bundesbürger gehört das wohl nicht zu den guten Vorsätzen für das neue Jahr. Denn Gesundheitsvorsorge ist für 56 Prozent der 14- bis ...
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12.01.2017 · Nachricht · Statistik
Pleiten, Pech und Pannen. Das sind die Assoziationen vieler, wenn es um Freitag, den 13. geht. Eine selbsterfüllende Prophezeiung – denn die Schaden-Statistik der Zurich Versicherung beweist Gegenteiliges. Seit 2009 untersucht der Versicherer regelmä ßig den mysteriösen Freitag, an dem sich viele am liebsten gar nicht aus dem Hause trauen würden. Die Erhebungen belegen jedoch, dass es sich bei Freitag, den 13. nicht um einen Unglückstag handelt. Im Gegenteil: Es ist ein Tag wie jeder andere.
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