Es ist kein Unfallereignis, wenn der VN einen Schritt macht, um bei Reparaturarbeiten das Herabfallen eines Holzstücks zu verhindern, dabei falsch auftritt und sich das Knie verdreht. So hat das OLG Frankfurt a.M. (2.6.15, 15 U 214/14, Abruf-Nr. 189463 ) in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden. Die Berufung ist daraufhin zurückgenommen worden.
Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert.
Die Bestimmung, dass nicht bezugsfertige Gebäude nicht versichert sind, gilt nur für nicht bezugsfertige Neubauten und nicht für Gebäude in der Sanierung. So entschied das LG Frankfurt a.M.
Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versicherungsrechtlich geschützt.
Welche Rolle spielen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb? Fühlen sich die Beschäftigten von ihrer Führung wertgeschätzt? Wie geht man mit Fehlern um? Diese und andere Fragen zu sozialem Umgang und Klima in den ...
Die formularvertragliche Vereinbarung in einem Mietvertrag über Gewerberaum, nach der der Mieter verpflichtet ist, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume auf ...
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