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  • 05.05.2017 · Fachbeitrag · Haftung

    Keine Pflicht zur Schadenregulierung mit Ende des Maklervertrags

    | Ist ein Maklervertrag vor Einholung eines Obmann-Gutachtens beendet worden, ist der Makler nicht mehr verpflichtet, ein Obmann-Gutachten mit möglichst vorteilhaften Ergebnissen für den VN herbeizuführen. |