Wurde eine Lebensversicherung nach § 167 VVG in einen pfändungsgeschützten Vertrag i. S. d. § 851c ZPO umgewandelt, kann sie nicht mehr aufgrund einer analogen Anwendung des § 133 Abs. 1 InsO insolvenzrechtlich wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiliung angefochten werden.
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und ...
Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Widerspruch des VN noch rechtzeitig erfolgt ist. Notnagel ist dabei oft die Feststellung, dass der VN nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und die Widerrufsfrist daher nicht zu ...
Rechtsschutz-VR lehnen den Versicherungsschutz für Gnadengesuche gern mit folgendem Argument ab: Die Angelegenheit sei nicht vom Leistungskatalog der ARB umfasst. Es lohnt sich aber, genau hinzuschauen.
Der VN beantragte eine Berufsunfähigkeitsrente. Der VR holt verschiedene Gutachten ein, die Leistungsprüfung zog sich über fast 3 Jahre. Der VN ist der Ansicht, der VR habe die Leistungsprüfung schuldhaft verzögert.
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Wird dem Rechtsanwalt eine Falschberatung vorgeworfen, besteht grundsätzlich kein Anscheinbeweis dafür, dass sich der Mandant im Falle zutreffender Rechtsberatung gegen eine (weitere) Rechtsverfolgung entschieden hätte.