30.10.2026 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist, nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen. Vielmehr ist gemäß § 3 ZPO der Wert der streitigen Forderung entscheidend (OLG Koblenz 17.2.25, 3 W 53/25, Abruf-Nr. 253261 ).
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20.10.2026 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrens- und Geschäftsgebühr
Beim Mehrvergleich entscheidet die Reihenfolge der Rechenschritte. Der Anwalt rechnet zuerst die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des bereits vorgerichtlich bearbeiteten Anspruchs an. Erst danach prüft er, ob die berechneten Verfahrensgebühren wegen des Gesamtgegenstandswerts nach § 15 Abs. 3 RVG zu begrenzen sind. Im Kostenfestsetzungsverfahren gilt davon getrennt § 15a Abs. 3 RVG.
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15.10.2026 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwertfestsetzung
Der Anwalt rechnet mit seinem Mandanten nach Stunden ab. Der Gegenstandswert spielt für seine vereinbarte Vergütung also keine Rolle. Warum sollte er dann überhaupt gegen einen zu niedrig festgesetzten Streitwert vorgehen? Genau hier liegt die praktische Frage: Darf der Anwalt eine Erhöhungsbeschwerde einlegen, obwohl sich der Streitwert auf seine aktuelle Vergütung nicht auswirkt? Das OLG Hamburg bejaht dies. Es ist der Ansicht, dass ein Anwalt auch dann eine Streitwertbeschwerde mit dem ...
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01.10.2026 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist der Rechtspfleger an den Inhalt der Kostengrundentscheidung gebunden. Schwierigkeiten entstehen jedoch dann, wenn das Prozessgericht im Urteil „vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten“ zuspricht, der Kläger später aber geltend macht, tatsächlich seien ausschließlich Inkassokosten entstanden. Darf der Rechtspfleger den Einwand berücksichtigen oder muss er aufgrund des Urteilstenors zwingend eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV ...
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22.09.2026 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gerichtskosten
Wird ein Rechtsstreit durch Vergleich beendet, liegt die Annahme nahe, dass sich dadurch automatisch auch die 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KV GKG auf 1,0 nach Nr. 1211 Nr. 3 KV GKG reduziert. Doch Vorsicht ist geboten. Denn die Gebührenermäßigung ist kein allgemeiner „Vergleichsrabatt“. Sie setzt voraus, dass einer der gesetzlich geregelten Ermäßigungstatbestände erfüllt ist. Die konkrete Gestaltung des Vergleichs kann daher entscheidend sein.
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