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  • · Fachbeitrag · Privathaftpflichtversicherung

    Das sind die Voraussetzungen für den Haftungsausschluss „Ehrenamt“

    von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte

    Die nicht versicherte (Nr. 1 BesBed PHV) Gefahr des Ehrenamts Ortsbrandmeister verwirklicht sich nicht, wenn dieser bei einer Feier der Polizei auf dem Gelände der Feuerwehr für diese grillt und dabei einen Polizeibeamten verletzt (LG Wiesbaden 29.6.12, 7 O 272/09, Abruf-Nr. 123583).

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Polizeibeamte wollten einen Wandertag auf dem Gelände der Feuerwehr ausklingen lassen. Oberbrandmeister O hatte insoweit die Organisation und die Bedienung des Grills übernommen. Bei dem Versuch, den Grill mit Brennspiritus zu entzünden, kam es zu einer Verpuffung, bei der ein danebenstehender Polizist P erheblich verletzt wurde.

     

    O war in der PHV seiner Ehefrau mitversichert. Beide zeigten den Vorfall an. Der VR lehnte umgehend Deckung ab, weil der Ausschluss für die Gefahr eines Ehrenamts greife.