Auf ein Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH in einer Auslegungsfrage bezüglich einer europäischen Richtlinie im Sinne des betroffenen Rechtsschutzversicherten entschieden und ihm ein Recht zur Auswahl seines Anwalts zugesprochen (EuGH 7.11.13, C-442/12).
Die Berliner sind die streitlustigsten Deutschen. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2012 insgesamt 26,2 Streitfälle. Während sich also in Berlin mehr als jeder Vierte zankte, war es im ...
Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers (VN) binnen bestimmter Frist abstellen, sind im Interesse des sorgfältigen VN einschränkend auszulegen.
1.Zur Zulässigkeit eines zwischen VN und VR rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung. 2.In Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ist ein Leistungsausschluss „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen … in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen“ wirksam. (BGH 8.5.13, IV ZR 233/11, Abruf-Nr. 131845 )
Der Eintritt des Versicherungsfalls im Schadenersatzrechtsschutz setzt einen fassbaren Bezug zur Person des Versicherten voraus. Als Erstereignis sind daher nur solche vom Haftpflichtigen gesetzten Ursachen zu ...
Was tun bei Aussagen wie „Ich will nicht zum Vater“? Wie lässt sich der wahre Kindeswille erforschen? Das Gratis-IWW-Webinar am 08.09.2025 stellt Ihnen aktuelle Erkenntnisse vor und gibt praktische Tipps für Entscheidungsprozesse in Kindschaftssachen.
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Am 1. Mai 2013 ist der Tag der Arbeit. Arbeit ist in Deutschland immer öfter befristet, flexibel und in Zeiten andauernder Finanzkrisen auch unsicherer. Doch auf den Ernstfall sind die Deutschen nicht gut vorbereitet: Über 64 Prozent besitzen keine Arbeitsrechtsschutzversicherung, die ihnen bei einer Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber hilft.