Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist zum 1.1.08 in einer vollständig überarbeiteten Fassung in Kraft getreten. Seitdem sind über fünf Jahre vergangen. Es gelten aber einige Regelungen des VVG in der Fassung vom 31.12.07 weiter. Betroffen sind davon vor allem „Altverträge“, die bis zum 31.12.07 abgeschlossen wurden. Welche Regelungen das sind, zeigt Ihnen die folgende Übersicht.
Bei der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Kündigung und Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst, ist für die Abgrenzung ...
Der VR kann sich nicht auf die Versäumung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität berufen, wenn er nach der Meldung des VN von einem angeblichen Versicherungsfall den VN darüber informiert hat, dass er ...
Bei einer großen Zahl unzufriedener Kunden von Lebensversicherungen könnte ein Urteil des EuGH eine Widerrufs-Lawine auslösen mit der Folge, dass die Verträge komplett rückabgewickelt werden müssten. Betroffen sind alle zwischen 1994 und 2007 im Policen-Modell abgeschlossenen
Lebensversicherungen, bei denen die VN die Unterlagen nicht vollständig erhalten haben und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Radfahrer, die nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt wurden, sind meist alleine verunglückt. Was eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Münster im Jahr 2010 schon angedeutet hatte, wurde ...
Für die in einem Gerichtsverfahren im Streit stehende Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität kommt es weder auf den Zeitpunkt, an dem der VR sie auf Antrag des VN getroffen hat, noch auf den Zeitpunkt des ...
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