Ein Versicherter beantragt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und
erhält ein Ankreuzformular, das nach vier Erkrankungen fragt. Er verneint alle vier, leidet jedoch schon länger an einer anderen schweren Krankheit. Selbst wenn hiernach nicht gefragt wird, muss sie angegeben werden, denn der Versicherte hat eine Offenbarungspflicht, sagt das LG Heidelberg.
Der VN einer Lebensversicherung legt durch eine gegenüber dem VR
abzugebende Erklärung fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Er bestimmt so über das Bezugsrecht der Lebensversicherung.
Für die Feststellung des Fortbestands eines Versicherungsvertrags
bezüglich der Pflegeversicherung (Tarif PVN) sind gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2 SGG die Sozialgerichte zuständig. Auf diese wichtige prozessuale Frage wies das OLG Stuttgart hin.
Es besteht regelmäßig ein innerer Zusammenhang zwischen der Diagnosestellung und der sie vorbereitenden Maßnahmen einerseits sowie der Entscheidung über die richtige Heilbehandlung andererseits. Darum sind jene ...
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Sich mehr um die eigene Gesundheit kümmern – für den großen Teil der jungen Bundesbürger gehört das wohl nicht zu den guten Vorsätzen für das neue Jahr. Denn Gesundheitsvorsorge ist für 56 Prozent der 14- bis 34-Jährigen noch kein Thema. Im Gegenteil: Mehr als jeder Dritte meint sogar, eine gesunde Lebensführung werde überbewertet. Es käme viel mehr darauf an, im Leben Spaß zu haben. Dies zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Studie „Zukunft Gesundheit 2016“ der Schwenninger Krankenkasse ...