Eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen zu einem
Ratenschutzversicherungsvertrag „Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen bei Tod durch Ihnen bei Antragstellung bekannte Erkrankungen, ihrer Folgen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung ärztlich beraten oder behandelt wurden. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Antragstellung eintritt und mit diesen Erkrankungs- oder
Unfallfolgen in ...
Um die bislang ausgeübte Tätigkeit darzulegen reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden. Hierauf weist das ...
Viele VN können die Gliedertaxe in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) nicht nachvollziehen. Sie ist nicht transparent. Das hat der BGH für frühere Bedingungswerke entschieden. Auch bei den AUB 2000 ...
Hat der VN eine widerrufliche Bezugsberechtigung an einer Lebensversicherung eingeräumt, enthält dies bezogen auf das Valutaverhältnis zugleich den Auftrag an den VR, dem Begünstigten nach dem Tod des VN ein Schenkungsangebot als Bote zu übermitteln.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß 2017 der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2016: 3,90 EUR).
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Die Unfallversicherungsbedingungen seit AUB 2008 enthalten einen Ausschluss für „Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“ In den Vorgängerversionen seit AUB 88 lautete der Nachsatz „gleichgültig, wodurch diese
verursacht sind“ (Anders war die Regelung in den AUB 61; der Ausschluss war dort deutlich enger). Dieser Ausschluss macht in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Der Beitrag zeigt, wie der Ausschluss nach der Rechtsprechung ...