Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar infrage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-
Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.
1. Die Pflicht zur Aufklärung des Schadenereignisses beinhaltet die
Offenbarung aller Umstände, die für die Höhe des Schadens von Bedeutung sind. Fragen des VR nach Vorschäden sind vom VN daher vollständig und ...
Es ist bereits seit zehn Jahren verboten - und doch telefonieren immer noch 28 Prozent der Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung. Das geht aus einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt hervor.
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Wenn es nach dem Willen des „Allianz Zentrum für Technik“ ginge, dürften Kfz-Sachverständige in Zukunft nicht mehr entscheiden, ob bei einem Unfallwagen die Beilackierung notwendig ist oder nicht.
Die von einem VN an eine Reparaturwerkstatt aus der Kaskoversicherung abgetretenen Ansprüche können von einem Factoringunternehmen, dem die Ansprüche von der Reparaturwerkstatt weiter abgetreten wurden, vor der ...
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Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der ...