Viele Cabrios und Motorräder werden derzeit vorübergehend außer
Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr wieder hervorgeholt. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Trotzdem ist das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versicherungsrechtlich geschützt.
Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter ...
1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig ...
Wurde der ursprüngliche Zustand eines Fahrzeugs zum Beispiel durch Chiptuning verändert und verfügt es deshalb über keine gültige Betriebserlaubnis, ist der Versicherungsvertrag nichtig, wenn der VR ihn ohne Kenntnis dieses Umstands geschlossen hat.
In Hamburg und Berlin gibt es die meisten Unfallfahrer. Der Anteil an CHECK24-Kunden mit regulierten Kfz-Haftpflichtschäden ist in den beiden Stadtstaaten am größten. Am niedrigsten ist die Unfallquote in ...
Kein Überschwemmungsschaden im Sinne der Kaskobedingungen liegt nach Ansicht des OLG Hamm vor, wenn bei einem Unwetter zusätzlich Regen von der Hauswand abprallt und auf ein daneben stehendes Fahrzeug tropft.
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